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Für Lehrer einer nicht-öffentlichen Schule ist eine Befreiung von GRV nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI möglich, wenn gewisse Bedingungen eingehalten werden. Im Wesentlichen sind dies:
Versorgungsanwartschaft muss der Arbeitgeber aufbauen
Versorgungsanwartschaft muss sich an die Beamtenversorgung anlehnen
Auf Antrag der Schule können alle Lehrer, eine Gruppe von Lehrern oder einzelne Lehrer von der Versicherungspflicht der Gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Der Antrag ist bei der obersten Landesbehörde (Kultusministerium) auf „Genehmigung“ der Befreiung zu stellen. Das Kultusministerium prüft, ob die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der Lehrer ab dem beantragten Stichtag von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) befreit. Das Kultusministerium informiert den Träger der GRV über die Befreiung.
Das Versorgungskonzept der Allianz Leben umfasst eine Pensionszusage mit kongruenter Rückdeckung über eine Rentenlebensversicherung. Die Pensionszusage, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ausgestaltet ist, gewährt Anwartschaften auf eine Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Die Schule erteilt dem Lehrer eine Pensionszusage mit Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Grundlage für diese Pensionszusage ist eine Versorgungsordnung (VO), sie legt den Umfang und die Höhe der zugesagten Leistungen fest. Die Anwartschaft des Lehrers wird über eine Rückdeckungsversicherung bei Allianz Leben abgesichert. Durch die Befreiung von der Versicherungspflicht werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur GRV eingespart. Diese Ersparnis wird für die Finanzierung der Rückdeckungsversicherung herangezogen.
Bei der Ausgestaltung der Versorgung in Bezug auf versorgungsfähige Dienstzeiten können Dienstzeiten, in denen der Lehrer in einem rentenversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Schule oder einem anderen Arbeitgeber gestanden hat, berücksichtigt werden.
Ergänzend bietet das Versorgungswerk den Lehrern die Option der Entgeltumwandlung zu Sonderkonditionen an. Für das gesamte Versorgungskonzept unterstützt die Allianz die Schulen in Form von Gesamtkonzepterstellung und Einzelberatung der Lehrer.