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Lehrer einer nicht-öffentlichen Schule werden auf Antrag von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) befreit, wenn die Schule dem Lehrer im Gegenzug eine beamtenähnliche Versorgung gewährt. Diese Zusage wird durch eine Versicherung rückgedeckt, so dass der Schule im Leistungsfall (Pensionierung, Tod, Berufsunfähigkeit) die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Beiträge für die Versicherung speisen sich aus den ersparten Aufwendungen für die GRV.
Erhöhung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Privatschulträgers als Arbeitgeber durch ein mindestens gleichwertiges Altersversorgungsangebot an Lehrer
Kapitaldeckung der Versorgungsanwartschaften = keine demographischen Risiken
Beiträge der neuen Versorgung sind kalkulierbar (im Gegensatz zur GRV)
Übernahme sozialer Verantwortung im Rahmen der Fürsorge für Mitarbeiter (Mitarbeiterbindung und Imagegewinn).
Deutlich höhere Versorgungsleistungen als in der GRV bei gleichem Nettogehalt
Qualitativ wesentlich bessere Leistungen als in der GRV
Planungssicherheit statt Risiko bei der Altersversorgung
Berufsunfähigkeitsschutz statt nur Erwerbsminderungsschutz
Auch eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebene begünstigt